Datenschutz bei der METRO GROUP
Die METRO GROUP achtet die Privatsphäre ihrer Kunden und setzt sich für einheitliche Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit RFID ein.
Im Einklang mit geltendem Recht
Die geltende deutsche und europäische Datenschutzgesetzgebung deckt alle bestehenden Anwendungen von RFID ausreichend ab. Der Einsatz der Technologie bei der METRO GROUP geschieht vollständig im Einklang mit den bestehenden Bestimmungen. Auf den Transpondern, wie sie in der Konsumgüterwirtschaft verwendet werden, sind keine persönlichen Daten von Verbrauchern gespeichert. Der Elektronische Produktcode (EPC) verweist lediglich auf Produkt- und Prozessinformationen, die in einer geschützten Datenbank hinterlegt sind. Eine Verarbeitung oder gar Speicherung von personenbezogenen Daten findet nicht statt.
Freiwillige Selbstverpflichtung
Die internationale Standardisierungsorganisation EPCglobal, in der auch die METRO GROUP vertreten ist, hat 2005 Richtlinien zum Einsatz von RFID mit dem Kunden verabschiedet. Diese gehen weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Die Mitglieder verpflichten sich freiwillig, folgende Regeln einzuhalten: Sie informieren ihre Kunden umfassend darüber, wo und weshalb RFID eingesetzt wird und wie sie die Transponder entfernen oder unbrauchbar machen können. Auf Wunsch erhalten die Kunden nach dem Kauf die Möglichkeit, die Transponder dauerhaft unbrauchbar zu machen oder entfernen zu lassen. Außerdem werden die Verbraucher über die Funktionsweise und Vorteile der Technologie aufgeklärt.















